Rauchwarnmelder Montage München

Fachgerechte Installation

Obwohl es keine gesetzliche Pflicht gibt, Rauchmelder von geschultem Fachpersonal montieren zu lassen, sollten man der Installation der lebensrettenden Geräte nicht an der Qualität sparen. Die Mehrausgaben für hochwertige Geräte, welche von ausgebildetem Personal angebracht werden, sind nur gering.

Bereits seit dem Jahr 2013 müssen neu gebaute Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Eine Übergangsfrist, welche bis 31.12.2017 für bereits bestehende Wohnungen gewährt wurde, lief zum Jahresende 2017 ab. Als in München und dem Umland aktive Hausmeisterfirma welche TÜV zertifiziert nach DIN-Norm 14676 ist, übernehmen wir regelmäßig die fachgerechte Montage sowie den Austausch der Rauchwarnanlagen.

Ablauf der Rauchwarnmelder Montage

  • Erstellung eines Angebotes
  • Annahme des Angebotes
  • Terminvereinbarung
  • Montage der Rauchwarnmelder
  • Übergabe der Dokumentation
  • Ausstellen der Rechnung

Der Montageablauf erfolgt absolut unkompliziert. Nach der  Beauftragung wird je Wohneinheit bzw. Hauseingang ein Termin zur Installation vereinbart. Am Tag der Montage selbst benötigen wir freien Zugang zu den jeweiligen Räumen.

Die Befestigung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders gewünscht oder technisch realisierbar, durch eine Bohrung von zwei Löchern je Rauchwarnmelder und Montage mittels Schrauben und Dübeln.

Für die Montage selbst, den anschließenden Test, eine Einweisung sowie die Dokumentation werden je Wohneinheit ca. 30 – 45  Minuten veranschlagt.

Von uns verbaute Geräte

Wir verbauen ausschließlich Markenrauchwarnmelder der Firma EI Electronics. Das genutzte Model EI650 wurde 2016 wiederholt zum Testsieger (1/2016) der Stiftung Warentest gekürt. Der Rauchmelder verfügt über eine fest eingebaute Batterie mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
Da der technische Standard binnen 10 Jahren weit fortschreitet und die Zuverlässigkeit durch unvermeidbare Umwelteinflüsse beeinträchtigt wird, empfiehlt sich der Austausch des Rauchwarnmelders nach diesem Zeitraum.

Preise für die Anschaffung der Rauchwarnmelder:

Wenn Sie die Rauchwarnmeldermontage bei uns beauftragen, können wir Ihnen die genannten Geräte zum Vorzugspreis von 21,90 Euro / Gerät anbieten.

1 – 2 Rauchwarnmeldermontagen

189.90

Anfahrt innerhalb München
Bohr- oder Klebemontage
Ausführen von Funktionstest
Dokumentation jeder Montage
Einweisung in die Nutzung

Jeder weitere Montage inkl. Rauchwarnmelder

54.90

Bohr- / Klebemontage (nach Wunsch)
Ausführen von Funktionstest
Dokumentation jeder Montage
Einweisung in die Nutzung

Genannte Preise gelten in Euro inkl. MwSt.

Sämtliche genannte Leistungen und Nebenkosten sind im Preis bereits inklusive:

  • Eine Anfahrt
  • Montagematerial
  • Bohr- oder Klebemontage
  • Entfernen des Bohrstaubs
  • Ausführen von Funktionstests
  • Einweisung in die Nutzung
  • Dokumentation jeder Montage
  • Entsorgung des Verpackungsmaterials

Ein Zusammenschluss zur Beauftragung eines Stockwerks, eines Hauseingangs, einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder einer Wohnanlage ist selbstverständlich möglich. Kunden unseres Hausmeisterservices bieten wir die Montage zu einem vergünstigtem Preis an. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

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Häufig gestellte Fragen:

Wer ist für die Rauchwarnmelder Montage verantwortlich?

In der Pflicht die Rauchwarnmelder in jeder Wohnung in ausreichendem Maße einzubauen ist der jeweilige Wohnungsbesitzer.

In welchen Räumen müssen die Rauchwarnmelder installiert werden?

Laut bayerischer Bauordnung (Art. 46 Abs. 4) müssen innerhalb einer Wohnung alle Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure, welche zu Aufenthaltsräumen führen mit Feuermeldern ausgestattet werden. Räume welche nicht zum Schlafen genutzt werden, sind von der Pflicht ausgenommen. Da es die Sicherheit erheblich erhöht, empfehlen wir auch die Installation im Wohnzimmer.

Gilt die Rauchmelder-Pflicht auch für Einfamilien- oder Reihenhäuser?

Da das Bauordnungsrecht nicht zwischen Ein-, Mehr-, oder Reihenhäuser unterscheidet, besteht auch hier die Pflicht tätig zu werden.

Sind die Kosten für Montage und Wartung der Feuermelder auf die Mieter umlegbar?

Vermietern welchen Kosten für eine Wartung entstehen können als sonstige Nebenkosten auf den Mieter umlegt werden. Da Anschaffungs- und Montagekosten nicht als Betriebskosten gelten, ist eine „Umlage“ nur als Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme denkbar.

Wer ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft verantwortlich?

Laut bayerischem Bauordnungsrecht obliegt dem unmittelbaren Besitzer (Eigentümer, wenn selbst bewohnt oder Mieter, wenn vermietet) die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft. Jedoch ist der  Vermieter verpflichtet, dem Mieter betriebsbereite Geräte zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Wo sind Rauchwarnmelder zu installieren?

Üblicherweise findet die Montage an der jeweiligen Zimmerdecke statt. Nur in Ausnahmefällen (Maisonettewohnung, Zimmergröße unter 6m²,..) kann eine Montage auch an der Wand erfolgen.

Müssen Gewerbeflächen und Räume auch ausgestattet werden?

Nein, bisher (2019) ist nur die Ausstattung von Wohnungen vorgesehen.

Benötigen Rauchwarnmelder einen Anschluss an das Stromnetz?

Nein, nicht verpflichtend. Die meisten Geräte werden über eine fest, oder auswechselbare Batterie betrieben. Nein,

Darf jeder Rauchwarnmelder genutzt werden?

In der Regel ja. Es ist jedoch zu beachten, dass der Rauchwarnmelder eine CE-Kennzeichnung nach DIN EN 14604 trägt.
Diese Produktnorm zeichnet nach EU-Norm Geräte aus, welche in der Lage sind die Anforderungen zu erfüllen.

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