Winterdienst München

Professioneller Schneeräum-Service, für gewerbliche Auftraggeber in und um München

Winterdienst München

Räumung von gewerblich oder kommunal genutzten Flächen

Nach einem Schneefall nicht rechtzeitig geräumte Flächen sorgen im privaten Bereich häufig für Unmut, im gewerblichen Bereich in der Regel direkt für Umsatzeinbußen oder schlimmer noch, Schäden an Personen.

Sei es eine Baustelle, auf der Verzögerungen der Gewerke wegen nicht möglichen Anlieferungen entstehen. Werksgelände, auf denen nicht planmäßig produziert werden kann, oder sensible Gebäudeteile, welche unbegrenzten Schneemengen nicht schadlos standhalten.

Nur das rechtzeitige Beauftragen eines kompetenten Partners für den Winterdienst, sorgt für einen störungsfreien Ablauf des Betriebs, auch während den Wintertagen. Unsere Kunden und zahlreiche dauerhaft gepflegte Objekte können das bestätigen.

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Der richtige Partner ist entscheidend

Erfahrung, Planung und zuverlässige Ausführung sind bei der Sicherung der Verkehrswege unabdingbar

Lückenlose Dokumentation

Jeder Einsatz wird in Art und Umfang detailliert von uns dokumentiert. Beginn, Ende und genauer Leistungsumfang werden bei jeder Streu- und Räumfahrt schriftlich festgehalten.

Eingespielte Logistik

Ein gut gepflegter Geräte- und Fuhrpark, zählen für uns ebenso zum zuverlässigen Streu- und Räumdienst, wie das Vorhalten von ausreichend Streugut, auch für unerwartet harte Winter.

Tiefgreifende Erfahrung

Neben dem Räumen von „einfachen“ Flächen, sind wir an besondere Umstände (betriebsame Werksgelände, Großbaustellen, besondere Höhen, gesicherte Gelände) schon viele Jahre gewöhnt.

Langjährige Zusammenarbeit

Wer einmal in den Genuss einer Zusammenarbeit mit einem zuverlässigen Partner gekommen ist, bleibt diesem in der Regel bereits aus eigenem Interesse treu. Unsere langjährigen Kunden sind dafür der beste Beweis.

Erreichbarkeit & Kontrolle

Unser Kontrollteam sorgt zusammen mit einem rund um die Uhr erreichbaren Schichtleiter für ununterbrochene Erreichbarkeit und kurzfristige Einsatzbereitschaft 24 Stunden, 7 Tage die Woche.

Haftungsübernahme

Bei einer durchgehenden Beauftragung, übernehmen wir die Haftung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für alle in Anspruch genommenen Leistungen.

Alles aus einer Hand

Neben dem Winterdienst in München und dem nahen Umland bieten wir die ganzjährige Pflege Ihrer Gehwege und Flächen an.

Variable Konditionen

Je nach Bedarf können monatliche Festpreise, Bereitschaftspauschalen und Stundensätze oder stundenweise Verrechnung vereinbart werden.

Häufig gestellte Fragen & Antworten zum Winterdienst

Alle Antworten betreffen das Vorgehen der Kurz & Klein GmbH

Wie häufig am Tag kann und soll ein Objekt von Schnee und Eis befreit werden?

Das entscheiden Sie und hängt von den individuellen Gegebenheiten des Objektes ab. Die Räumung kann einmal, zweimal oder mehrmals am Tag beauftragt werden. In der Regel werden zwei Räumfahrten täglich angefragt und angeboten. Selbstverständlich bieten wir auch einen „Rund um die Uhr Service“ an.

Räumen Sie auch private Flächen und Gehwege?

Ja, wenn die von Schnee und Eis zu befreienden Flächen mehr als 2500m² aufweisen.
Das Räumen von kleineren Flächen oder Gehwegen bieten wir leider nicht an.

In welcher Region wird der Winterdienst angeboten?

Unser übliches Einzugsgebiet umfasst den gesamten Münchner Norden und Nordosten sowie alle daran grenzenden Stadtteile Münchens. Wobei bei einem entsprechenden Auftragsvolumen auch alle anderen Stadtteile in München sowie den umliegenden Gemeinden angedient werden können.

Welche gesetzliche Pflicht zur Räumung besteht in München?

Die Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung legt fest, dass alle Grundstückseigentümer außerhalb des Vollanschlussgebietes (welches etwa die Fläche des mittleren Rings wieder spiegelt) Gehwege von Schnee und Eis zu befreien haben. Diese Tätigkeit kann in Eigenregie, oder in Form einer Übergabe der Leistung an eine Fremdfirma geschehen. Als Eigentümer ist man verpflichtet Montag bis einschließlich Samstag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr die Gehwege von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit Sand oder Splitt zu streuen oder das Eis zu beseitigen. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße vor dem jeweiligen Anwesen gesichert werden. Spielstraßen und Fußgängerzonen sind davon ausgenommen, da die Stadt München hier diese Pflicht übernimmt. Wer als Grundstücksbesitzer die Winterpflichten nicht erfüllt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Kommen Fußgänger zu Schaden, ist man haftbar und trägt die strafrechtlichen Konsequenzen.

Bis wann ist eine Beauftragung möglich?

Eine Anfrage für die Betreuung des Objekts, kann zu jederzeit gestellt werden, auch wenn die Saison bereits begonnen hat. Die Tourenplanung sowie Bestellung des Streugutes sind jedoch am 01.10 (ein Monat vor Beginn der Wintersaison) in der Regel bereits komplett abgeschlossen. Bestehen noch ausreichend Kapazitäten, ist eine Zusammenarbeit auch nach dem genannten Zeitpunkt nicht ausgeschlossen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass es während der Winterdienstsaison Abweichungen von dem oben genannten zeitlichen Ablauf bezüglich Besichtigung und Angebotserstellung geben kann.

Ab welchem Volumen ist eine Beauftragung möglich?

Da alle internen Abläufe, unsere Räumgeräte und unser Vorgehen auf gewerbliche Kunden ausgerichtet ist, können wir Ihnen ab einer Fläche von 500m² ein Angebot erstellen.

Hilfreiche Informationen & Links zum Thema

Winterdienst der Stadt München

Wappen München

Kontaktdaten der Stadt München

Landeshauptstadt München
Tiefbau Grundsatzangelegenheiten
Friedenstraße 40, 81671 München

Für individuelle Rückfragen zum Thema Winterdienst:

Tel.: 089 233-61201 (Servicetelefon)
Fax: 089 233-61205
E-Mail: strassenunterhalt.bau@muenchen.de

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