Wann darf man Hecken schneiden oder stutzen?

Wie für so vieles in Deutschland, gibt es auch für das Schneiden und Stutzen von Hecken und Sträuchern strenge und sehr ausdifferenzierte Gesetzte. Diese Gesetzte sollen die willkürliche Beschneidung und Entfernung von Pflanzen vermeiden, die vor allem in bebauten Gegenden erheblich zur Lebensqualität beitragen und als Lebensraum für viele Tierarten dienen. Bäume und Sträucher sind insbesondere in Städten ein wichtiger Schattenspender und durch ihre Sauerstoffproduktion unabdingbar für ein gutes Klima. Besonders wichtig wird dies in Ballungsräumen, in denen sich die Schadstoffemission konzentriert. Darüber hinaus sind Hecken, Sträucher und Bäume der Lebensraum von Vögeln, die in Deutschland alle unter Artenschutz stehen. Und nicht nur Vögel brauchen die grünen Pflanzen in der Stadt als Lebensraum. Insekten und Kleintiere, wie Fledermäuse und Hasen sind ebenso davon bedroht ihren Lebensraum zu verlieren.

Geschnittene Hecke

Geregelt wird das Fällen, bzw. das Beschneiden verschiedenster Pflanzen durch verschiedene Schutzverordnungen.
Der Allgemeine Artenschutz sieht vor, dass Bäume und Sträucher aller Art im Zeitraum zwischen dem 1. März und 30. September nicht beschnitten oder gefällt werden dürfen. Das Ziel ist es bei dieser Einschränkung, den Tieren während der Brutzeit keine Nist- und Brutstätten zu entziehen.

Das heißt allerdings nicht, dass außerhalb dieser Zeit einfach frei drauf los geschnitten und gefällt werden darf. Der allgemeine Artenschutz gibt hierzu lediglich die zeitliche Einschränkung vor. Ob der Rückschnitt oder das Fällen rechtmäßig ist, regelt der Besondere Artenschutz. Denn Sträucher, Gebüsche und Bäume dürfen ganzjährig nicht beschnitten werden, wenn diese als regelmäßige Brut- und Nistplätze dienen. Dazu zähen beispielsweise die Baumhöhlen von Spechten und Fledermäusen in Baumstämmen, das Nest der Amsel in der Hecke, oder auch die Nistplätze von Spatzen in Mauernischen. Demnach dürfen keinerlei Maßnahmen an Gewächsen durchgeführt werden, wenn dadurch die Fortpflanzung- und Ruhestätten beeinträchtigt werden.

Für das das Fällen von Bäumen gilt die Baumschutzverordnung von 1976 im Zusammenhang mit bebauten Gebieten. Diese regelt den Schutz bestimmter Bäume auf Grund ihrer Lage in gewissen Schutzräumen, ihrer Größe und ihrer Art. Falls Sie einen geschützten Baum stärker zurückschneiden oder gar fällen möchten, müssen Sie hierzu einen schriftlichen Eintrag bei der Unteren Naturschutzbehörde stellen.

Laut dem offiziellen Stadtportal Münchens sind folgende Maßnahmen ganzjährlich erlaubt, sofern der Allgemeine Artenschutz und der Besondere Artenschutz berücksichtigt wird:

  • „Das Fällen oder Beschneiden von Bäumen in gärtnerisch genutzten Grundstücken, also in den üblichen Hausgärten (bei Vorlage einer ggf. notwendigen Genehmigung nach der Baumschutzverordnung), sowie Bäumen im Wald.
  • Der schonende Form- und Pflegeschnitt bei Hecken und Sträuchern, bei dem der jährliche Zuwachs entfernt wird. Das vollständige Entfernen von Hecken und Sträuchern muss dagegen in den Monaten Oktober mit Februar geschehen.
  • Der fachgerechte, schonende Form- und Pflegeschnitt an Bäumen in Grünanlagen, Sportplätzen, Straßengräben, in Parks und parkartigen Beständen in Wohnanlagen.
  • Die Fällung von Bäumen oder das Durchführen von Schnittmaßnahmen zur notwendigen Gefahrenabwehr
  • Die Beseitigung von geringfügigem Gehölzbestand im Zusammenhang mit der Ausführung eines zulässigen Bauvorhabens.
  • Bei behördlich angeordneten oder genehmigten Maßnahmen, etwa im Rahmen einer Baugenehmigung, einer Fällerlaubnis oder eines Planfeststellungsbeschlusses, aber auch nur dann, wenn sie im öffentlichen Interesse liegen und nicht zu einem anderen Zeitpunkt oder auf andere Weise durchgeführt werden können“

Sollten Zuschneidungen im verbotenen Zeitraum unabdingbar sein, kann ein Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt werden. Hierfür gelten jedoch sehr strenge Richtlinien. Aussicht auf eine Erlaubnis hat man, wenn ein öffentliches Interesse an der Durchführung der Maßnahmen besteht, Gefahren abgewendet werden können, oder nachweisbar eine unzumutbare Belastung vorliegt.

Erkundigen Sie sich im Einzelfall ob ein größerer Zuschnitt zum vorgesehenen Zeitpunkt legal ist. Viele Vögel und Fledermausarten sind auch über die Nist- und Brutzeiten hinweg ganzjährlich auf ihren Lebensraum in Bäumen und Sträuchern angewiesen. Vermeiden sie die Beeinträchtigung von Fortpflanzung- und Ruhestätten und informieren Sie sich eigenständig um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit zu vermeiden. Weitere Informationen und Ausnahmegenehmigungen bekommen Sie bei der Höheren Naturschutzbehörde Oberbayerns oder bei der Stadt München.

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22 Kommentare zu „Wann darf man Hecken schneiden oder stutzen?“

  1. Bei uns gibt es einen Busch im Vorgarten, der vielen Vögeln ganzjährig als Aufenthaltsort dient. Es ist immer sehr laut, aber das Gezwitscher ist auch fröhlich. Wir wollen den Busch eigentlich von einem Gartenservice beschneiden lassen, aber die Frage ist, ob es überhaupt mit dem Tierschutz vereinbar ist.

  2. Danke für diesen Beitrag zum Thema Hecke schneiden. Interessant, dass man dafür unter Umständen eine Genehmigung nach der Baumschutzverordnung benötigt. Mein Schwager ist Hausmeister und übernimmt auch oftmals das Schneiden der Hecken.

  3. Gut, dass es Regeln bezüglich der Fällung von Bäumen und dem Schneiden von Hecken gibt. Es ist aber eventuell bedenklich, dass die Verordnung schon über 40 Jahre alt ist. Ich denke, man könnte sie langsam an die aktuellen Gegebenheiten anpassen.

  4. Ich höre tatsächlich zum ersten Mal von der Baumschutzverordnung, finde es aber natürlich auch gut. Wir überlegen, demnächst einen Baum in unserem Hausgarten zu fällen, das scheint ja erlaubt zu sein. Bei stürmischem Wetter stellen die Äste eine ernsthafte Gefahr da, unser Gartenhaus haben sie zumindest ordentlich beschädigt.

  5. Thomas Karbowski

    Gut zu wissen, dass Sträucher, Gebüsche und Bäume ganzjährig nicht beschnitten werden dürfen, wenn diese als regelmäßige Brut- und Nistplätze dienen. Mein Neffe möchte sich zum Hausmeister ausbilden lassen. Er wird es immer während seiner Tätigkeit darauf achten, dass die Gebüsche und Bäume, die er beschneidet, keine regelmäßigen Brut- und Nistplätze sind.

  6. Mir war nicht bewusst, dass Bäume und Sträucher aller Art im Zeitraum zwischen dem 1. März und 30. September nicht beschnitten oder gefällt werden dürfen. Wir haben, zum Glück, Unterstützung in der Gartenpflege. So können wir viel Zeit sparen und unser Garten sieht immer gepflegt aus.

  7. Gut zu wissen, dass Sträucher, Gebüsche und Bäume ganzjährig nicht beschnitten werden dürfen, wenn diese als regelmäßige Brut- und Nistplätze dienen. Mein Neffe möchte sich zum Hausmeister ausbilden lassen. Er wird gemäß diesem Tipp niemals Bäume beschneiden, wenn sie als Nistplätze für Vögel dienen.

  8. Wir haben auf unserem Hof einige Hecken, die wir kürzen lassen möchten. Dabei wussten wir vorher nicht, dass es gesetzliche Grundlagen gibt, an denen man sich beim Beschneiden von Sträuchern halten muss. Ich denke, wir werden einen Hausmeisterservice anwerben, der sich mit der Thematik auskennt.

  9. Mir war bisher nicht bewusst, dass man auf so viele Dinge achten muss, wenn man seine Hecke schneiden will. Wir haben uns dazu entschieden eine Firma für Gartenpflege zu beauftragen. Sicherlich sind da die Vorschriften bekannt und wann man am besten Sträucher und Hecken schneidet.

  10. Ich bin seit kurzem nach Dresden gezogen. Nun bin ich auf der Suche nach einem Hausmeisterservice. Gut zu wissen, dass man einiges beim Heckenschneiden falsch machen kann. Daher werde ich mich erkundigen, ob der Hausmeisterdienst mir hier weiterhelfen kann.

  11. Wir haben einige Bäume im Garten. Gut zu wissen, dass man Bäume und Hecken nur von Oktober bis Februar fällen darf. Wir werden uns eine Firma für Baumpflege suchen.

  12. Gut zu wissen, dass es Gesetze dafür gibt, wann und wie man Hecken schneiden darf. Ich kann mir vorstellen, dass dadurch der allgemeine Artenschutz berücksichtigt wird. Im schlimmsten Fall ruft man einfach ein Unternehmen für Baumpflege.

  13. Wir haben vor, uns ein Haus mit Garten zu kaufen, deswegen wollte ich mich schon mal bezüglich der Baumpflege erkundigen. Ich wusste nicht, dass schonende Form- und Pflegeschnitte bei Hecken und Sträuchern ganzjährlich erlaubt sind, aber das vollständige Entfernen von Hecken und Sträuchern dagegen nur in den Monaten Oktober bis Februar. Das merke ich mir auf jeden Fall.

  14. Anastasia Frühauf

    Wir wollten bei uns einen Gartenservice engagieren, da einige Bäume einfach zu groß sind. Gut zu wissen, dass das Fällen oder Beschneiden von Bäumen in gärtnerisch genutzten Grundstücken ganzjährig erlaubt ist. Dann werden wir das machen lassen.

  15. Wir haben eine Hecke im Garten, die langsam die Sicht versperrt. Gut zu erfahren, dass es gewisse Baumschutzverordnungen gibt, an die man sich halten muss. Am besten wende ich mich an eine Baumpflege, die sich um Weiteres kümmern kann.

  16. Vielen Dank für den Artikel! Bei uns vor dem Haus wuchern die Hecken nur so vor sich hin. Daher ist es gut zu wissen, dass ich diese aus Artenschutzgründen nicht einfach beschneiden darf. Ich werde wohl versuchen, die bei uns angebotenen Hausmeisterdienste in Anspruch zu nehmen.

  17. Unsere Hecke ist zu lang gewachsen. Sehr hilfreich war der Tipp, dass es eine Baumschutzverordnung gibt, die vorgibt, wie man eine Hecke schneiden darf. Ich werde für diese Dienstleistung einen Fachmann aufsuchen.

  18. Bei meiner Wohnanlage habe ich eine Hecke, die beschnitten werden muss. Wichtiger Hinweis in diesem Artikel war, dass ein schonender Formschnitt wichtig ist, um die Pflanze nicht zu verletzen. Ich werde für diese Arbeit einen Hausmeisterservice beauftragen.

  19. Ich bin Hausmeister. Mein Boss verlangt von mir oft Hecken zu schneiden. Wie ihr sagt, gibt es da in Deutschland aber genaue Reglern und alles ist nicht immer möglich.

  20. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Heckenschnitt. Gut zu wissen, dass für den Heckenschnitt auf gesetzliche Vorgaben gibt. Ich werde meine Hecken schneiden lassen.

  21. Es ist gut etwas über die Baumschutzverordnung zu lesen. Das hilft mir dabei zu wissen, wann und wie ich meinen Busch schneiden muss. Durch das Schneidwerkzeug gelingt mir das nun immer ganz gut.

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