Straßenreinigung & Gehwegpflege

Jährlich nach dem Winterdienst, einmalig nach Veranstaltungen oder als regelmäßige Objektpflege. Gepflegte Wege, Straßen und Flächen sorgen für Ansehen, Sicherheit und weniger Folgeverschmutzungen.

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Die Straßenreinigung und Gehwegpflege sind wichtige Bestandteile unseres Konzeptes eines gebäudenahen Dienstleisters. Ob nach der Winterdienstsaison, zum Herbst und Frühjahr, oder nach individuellen Anforderungen auch häufiger, unterstützen wir Sie mit erfahrener Manpower und hochwertigem Gerät. Im Einzugsgebiet München +25km stehen wir Ihnen für Flächen ab 1000m² tatkräftig zur Seite.

Unser Einsatzgebiet

Wie werden im gesamten Stadtgebiet München tätig, aber auch Kunden aus den anliegenden Gemeinden Eching, Unterschleißheim, Neufahrn und Halbergmoos sowie Städten wie Freising sind uns sehr willkommen. Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen ein transparentes und für Sie unverbindliches Angebot.

Neben Straßen, Gehwegen und Parkplätzen jeder Art gehört auch die Reinigung von Tiefgaragen und Parkhäusern zu unserem Portfolio. Auch hierbei spielen ästhetische Bedenken eine Rolle: Man fühlt sich in einer sauberen, gepflegten Tiefgarage einfach sicherer als in einer verschmutzen und dunklen. Doch auch hier geht es nicht nur ums Aussehen. Wo Autos parken, sind auch Öl, Benzin, Diesel und Kühlflüssigkeit nicht weit. Diese Substanzen können – wenn Sie die Zeit bekommen, in den Baustoff einzuwirken – die Oberfläche beschädigen.

Gerade in Tiefgaragen ist außerdem Schimmel ein nicht zu unterschätzendes Thema. Er kann den Putz beschädigen und die Gesundheit belasten. Auch Moos an Boden und Wänden sollte regelmäßig entfernt werden. Da Moos wie ein Schwamm wirkt, werden die darunterliegenden Oberflächen regelrecht eingeweicht, wenn man nicht zeitnah auf den Bewuchs reagiert.

Hier können Sie besonders von der Erfahrung unserer qualifizierten Mitarbeiter profitieren. Wir führen nicht nur eine gründliche Reinigung durch, sondern können auch Problemstellen erkennen. So haben Sie die Chance, zu reagieren, bevor ein kleines Problem einen großen Schaden nach sich zieht. Auf Wunsch überprüfen wir auch die Beleuchtung, die Notausgangsschilder, die Türen und entfernen Spinnweben von Decke und Wänden.

So läuft die Reinigung ab

Um Flächen schnell und zuverlässig von Streugut, Laub und anderem losen Schmutz zu befreien, nutzen wir modernste Kehrmaschinen. Diese speziellen Gerätschaften erlauben uns, Freiflächen effektiv zu reinigen, ohne sie lange zu blockieren. Stellen, die wir mit der Maschine nicht erreichen können, reinigen wir in Handarbeit.

Preisbeispiel

Kehrmaschine

Gehwegreinigung

0.29

Preisbeispiel ab 5.000 m²

Für regelmäßig gereinigte und gepflegte Flächen

Als erfahrener Anbieter von Winterdienstleistungen gehört für uns die Reinigung von Parkplätzen, Tiefgaragen, Parkhäusern und anderen asphaltierten Freiflächen zum Tagesgeschäft. Das kann nach dem Winter nötig sein, wenn Streugut entfernt werden muss oder im Herbst, wenn feuchtes Laub Straßen und Wege bedeckt. Aber auch zu anderen Anlässen kann es nötig sein, Außenflächen einer Reinigung zu unterziehen. Zum Beispiel wenn nach einer Veranstaltung Müll liegen geblieben ist.

Wir kümmern uns aber auch gerne um die regelmäßige Reinigung. Vor allem hochfrequentierte Flächen sollten stets saubergehalten werden. Liegt hier erst einmal Müll, kommt bekanntlich schnell weiterer Unrat hinzu. Grundstückseigentümer in München müssen außerdem gewissen Reinigungspflichten nachkommen, wir kennen die Regeln und können alle erforderlichen Arbeiten ordnungsgemäß durchführen!

PROFESIONELLE GEHWEGPFLEGE

Beseitigung von Streugut, Laub, Restmüll, und vielem mehr…

Warum reinigen?

Die Reinigung erfüllt natürlich einen ästhetischen Nutzen. Niemand lebt oder arbeitet gerne an einem Ort, an dem sich der Müll stapelt oder der Boden mit leeren Verpackungen und Zigarettenkippen bedeckt ist. Auch Kunden, die das Firmengelände besuchen, werden derlei Verschmutzungen eher wenig wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Mit gepflegten Wegen und sauberen Parkplätzen kann man sich einfach und ohne großen Aufwand einen positiven ersten Eindruck sichern.

Ein ungepflegtes Gelände ist aber nicht nur unschön anzusehen, es kann auch zu schweren Unfällen führen. Fußgänger können auf feuchtem Laub und Rollsplit ausrutschen und stürzen, Autos und andere Fahrzeuge die Bodenhaftung verlieren. Fälle, in denen durchaus der Grundstückseigentümer oder -pächter zur Verantwortung gezogen werden kann.

Außerdem nehmen auch die Oberflächen im Außenbereich Schaden, wenn sie sich selbst überlassen bleiben. So können auch kleine Pflanzen mit ihren Wurzeln Asphalt aufbrechen. Durch die Risse kann Wasser in und unter das Material gelangen, dass bei Frost massive Schäden verursachen kann. Ist die Asphaltfläche erst einmal derart beschädigt, kommen Sie um eine Reparatur nicht mehr herum. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen und die Fläche unter Umständen vorrübergehend blockieren. Die regelmäßige Reinigung schont also nicht nur den Geldbeutel, sondern auch Ihre Nerven.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Im Vollanschlussgebiet – das sich in etwa mit dem Bereich innerhalb des Mittleren Rings und dem Kernbereich Pasings deckt – sorgt die Stadt München für Sauberkeit auf öffentlichen Wegen. Außerhalb dieses Gebiets obliegt die Reinigung der Straßen und Gehwege den Grundstückseigentümern, deren Besitz an den öffentlich Weg grenzt. Sie müssen die Fahrbahn bei Bedarf bis zur Mitte kehren und die Gehwege und Parkflächen sauber halten. Um die Hauptverkehrsadern kümmert sich auch außerhalb des Vollanschlussgebiets die Stadt. Lediglich die Gehsteige müssen hier von den Anliegern gepflegt werden.

Bei Trockenheit muss die Fahrbahn außerdem besprengt werden, um Staubentwicklung zu vermeiden. Wenn Gras oder Unkraut entfernt wird, hat das umweltfreundlich zu erfolgen, die Verwendung chemischer Unkrautvernichtungsmittel ist nicht gestattet. Um Pfützen und Überschwemmungen zu vermeiden, muss bei der Reinigung darauf geachtet werden, dass die Straßenrinnen und -abläufe frei sind. Kommt ein Grundstückseigentümer seinen Pflichten nicht nach, kann er mir einem Bußgeld belegt werden. Außerdem ist er haftbar, sollte es zu einem Unfall kommen.

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