Wer kommt für die Kosten von Rauchwarnmeldern auf?

Rauchwarnmelder halten Einzug in die Haushalte aller Bundesländer. Dazu werden sowohl Mieter , als auch Vermieter gesetzlich in die Pflicht genommen. Wo in manchen Bundesländern noch Übergangsfristen gelten, sind in anderen die möglichen Lebensretter schon länger Pflicht und Verstöße können mit hohen Bußgeldern belegt werden.

Rachwarnmelder montierenAus finanzieller Sicht kommt auf Eigentümer und Mieter zu nächst eine weitere Kostenbaustelle zu, deren komplexe gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Anschaffung, Wartung und Instandhaltung auf den ersten Blick relativ kompliziert ist und wofür in jedem Bundesland andere Gesetzeslagen gelten. Jedoch können intakte Rauchmelder Brände frühzeitig erkennen, Menschenleben retten und Schlimmeres verhindern, sofern sie an den richtigen Stellen angebracht sind. Daher sind beispielsweise in Bayern die Eigentümer für die Anbringung der Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, gesetzlich verpflichtet. Diese Einbaupflicht gilt seit 31.12.2017 nicht für Neu- und Umbauten, sondern auch für bereits bestehende Altbauten. Sofern der Eigentümer die Betriebsbereitschaft nicht selbst sicherstellt, wird in Bayern allerdings der Besitzer, bei Mietwohnungen also der Mieter, in die Pflicht genommen. Die Rauchwarnmelder müssen somit einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft und gewartet werden, wobei kontrolliert wird, ob die Raucheintrittsöffnung frei ist und ob der akustische Signalgeber funktioniert.

Für die Kosten der Beschaffung der Rauchwarnmelder muss der Eigentümer aufkommen. Diese Kosten können für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern nicht gerade unerheblich werden. Daher gibt es auch die Möglichkeit, Rauchmelder für geringere Beträge jährlich zu mieten. Die Montagekosten können allerdings in Form einer Modernisierungsmieterhöhung teilweise auf den Mieter umgelegt werden. Das heißt, dass die Jahresmiete um elf Prozent der angefallenen Montagekosten erhöht werden darf. Bei Montagekosten von beispielsweise 100 Euro darf der Vermieter die Jahresmiete um elf Euro erhöhen, was eine Erhöhung von 92 Cent der Monatsmiete bedeuten würde. Sofern es im Mietvertrag so vereinbart ist, können die Wartungskosten der Rauchwarnmeldern als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Um Verstößen und Missverständnissen vorzubeugen, können Sie hier detailliertere Informationen zu bundeslandspezifischen Regelungen und genauen Gesetzesformulierungen entnehmen.

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